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FAQ zu zuzahlungsfreien Arzneimitteln ab 1.06.2006

 
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Uta
Site Admin


Anmeldungsdatum: 04.04.2006
Beiträge: 153
Wohnort: Chemnitz

Verfasst am: 18 Aug 2006 17:17    Titel: FAQ zu zuzahlungsfreien Arzneimitteln ab 1.06.2006

Ab dem 1. Juli können besonders preisgünstige Arzneimittel von der
Zuzahlung befreit werden. Schon bevor die Regelung wirksam wird, haben die Arzneimittelhersteller ihre Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel auf breiter Front gesenkt.


Gibt es rezeptpflichtige Arzneimittel ohne Zuzahlung?

Ja. Mit dem Arzneimittelverordnungs- Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) wurde festgelegt, dass besonders preisgünstige Arzneimittel von der Zuzahlung befreit sein können. Ab dem 01.07.2006 wird diese Regelung umgesetzt.

Welche Arzneimittel sind zuzahlungsfrei?

Die meisten rezeptpflichtigen Arzneimittel sind so genannten Festbetragsgruppen zugeordnet, das sind Gruppen von Arzneimitteln mit vergleichbaren Wirkungen. Es gibt insgesamt etwa 350 solcher Festbetragsgruppen. Für 79 davon gilt, dass besonders preisgünstige Arzneimittel von Zuzahlungen befreit sind. Nämlich dann, wenn ihr Preis mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt (berechnet auf der Basis des Apothekeneinkaufspreises).

Wie viele Präparate werden zuzahlungsfrei sein?

Zunächst voraussichtlich mehr als tausend. Die genaue Zahl wird erstmalig am 1. Juli bekannt sein. Sie wird laufend aktualisiert anhand der Preise, die die Arzneimittelhersteller alle 14 Tage neu festlegen können.

Wo bekomme ich als Patient eine Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel?

Ab dem 1. Juli 2006 werden die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände und auch die Spitzenverbände der Krankenkassen regelmäßig eine aktuelle Liste erstellen. Sie finden diese Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln auf dem Bürgerportal des Bundesministeriums für Gesundheit http://www.die-gesundheitsreform.de.

Für welche Krankheiten gibt es zuzahlungsfreie Arzneimittel auf der Liste?

Die Arzneimittelgruppen, aus denen es ab 1. Juli zuzahlungsfreie Medikamente geben kann, umfassen ein breites Behandlungsspektrum. Zum Beispiel sind auch so genannte Betablocker dabei, die zur Behandlung des Bluthochdrucks eingesetzt werden. Wenn Sie wegen Bluthochdruck behandelt werden und zu den Patienten gehören, für die die Ärztin oder der Arzt Atenolol oder Bisoprolol als die medizinisch geeignete Therapie verordnet hat, können Sie ab 1. Juli auf ein zuzahlungsfreies Medikament zurückgreifen.

Kann ich meinen Arzt fragen, ob er mir ein zuzahlungsfreies Arzneimittel verschreiben kann?

Ja, natürlich. Die Information über zuzahlungsfreie Arzneimittel findet Ihr Arzt entweder in seiner Praxissoftware oder er kann auf der aktuellen Liste nachsehen. Wenn keine medizinischen Gründe dagegen sprechen, ist es das Einfachste, wenn Ihr Arzt Ihnen an Stelle eines konkreten Markenarzneimittels einen Wirkstoff verschreibt. Dann kann der Apotheker ein preisgünstiges Medikament aussuchen, für das Sie nicht zuzahlen müssen.

Weiß der Apotheker Bescheid, welche Arzneimittel zuzahlungsfrei sind?

Ja. Der Apotheker hat die Information über zuzahlungsfreie Arzneimittel in seiner Software integriert. Diese Informationen werden alle 14 Tage automatisch aktualisiert, so dass Sie in der Apotheke immer eine aktuelle Auskunft erhalten.

Wie oft ändert sich die Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel?

Da die Arzneimittelhersteller alle 14 Tage ihre Preise neu festlegen können, wird auch die Liste 14-tägig aktualisiert. Die Arzneimittelhersteller haben alle 14 Tage die Möglichkeit, die Preise für ihre Arzneimittel so zu senken, dass sie zuzahlungsfrei werden.

Und wird es in Zukunft auch andere Arzneimittelgruppen geben, in denen preisgünstige Arzneimittel zuzahlungsfrei erhältlich sind?

Das ist möglich. Die Entscheidung liegt bei den Spitzenverbänden der Krankenkassen. Sie hängt davon ab, ob mit der Zuzahlungsbefreiung Einsparungen erzielt werden können. Entscheidend ist also, wie stark die jetzt eingeführte neue Regelung von den Patientinnen und Patienten und von den Ärztinnen und Ärzten angenommen wird. Wenn sehr viele preisgünstige, zuzahlungsfreie Arzneimittel verordnet werden, können sowohl die Patienten als auch die Krankenkassen sparen. Dann hat sich die neue Regelung bewährt und kann gegebenenfalls auf weitere Festbetragsgruppen ausgedehnt werden.
_________________
Viele Grüße
Uta

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